
Gebotsverfahren – warum und wie geht das?
Gerade weil das Immobilienangebot geringer als die Nachfrage ist, kommt es häufig dazu, dass Verkäufer die Durchführung eines Gebotsverfahrens fordern. Die meisten Kaufinteressenten finden das verständlicherweise nicht gut, können aber oft verstehen, dass Verkäufer dieses Instrument beim Verkauf nutzen wollen oder müssen.
Als Kaufinteressent sollten Sie darauf achten, dass es beim Gebotsverfahren fair zugeht. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass klare Regelungen eingehalten werden und der Verkäufer (ob nun Privatverkauf oder durch Makler) die Käufer nicht gegeneinander ausspielt.
Bei uns läuft es so, dass wir einen festen Gebotsabgabetermin festlegen, zu dem dann ein Kaufgebot zusammen mit einer klaren Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes (oder ggf. auch Nachweis von entspr. Eigenmitteln) abgegeben werden muss. Nach Gebotsschluss gibt es dann kein „Nachverhandeln“. So ist gewährleistet, dass tatsächlich der Höchstbietende den Zuschlag erhält – ohne Berücksichtigung der Person. Oft entscheiden dann nicht tausende Euros, sondern gerade die „krummen“ Summen. Wir raten unseren Kaufinteressenten daher, bei der Gebotsabgabe keine glatten Gebote (z.B. 200.000 €, 320.000 € usw.), sondern bis auf die letzte Eurostelle ungerade Gebote abzugeben.